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Wir sind Teil der BarmeniaGothaer-Gruppe

Gewerbe-Cyberrisiko-Versicherung

In Zeiten von Datenklau und -missbrauch wird ein Schutz gegen Cyberkriminalität immer wichtiger. Sichern Sie Ihren Betrieb umfassend gegen die immer größer werdende Bedrohung aus dem "Netz" ab.

Die Cyberrisiko-Versicherung der Barmenia bietet Ihnen den Schutz, den Sie brauchen, wenn durch eine Informationssicherheitsverletzung elektronische Daten (inkl. Software und Programme) oder informationsverarbeitende Systeme in ihrer Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit beeinträchtigt werden.

Gut zu wissen

Schließen Sie die Cyberrisiko-Versicherung als ergänzenden Leistungsbaustein zu Ihrer

Barmenia-Gewerbe-Sach- oder

Haftpflichtversicherung ab.

Tarif-Kurzübersicht Gewerbe-Cyberrisiko-Versicherung

 
Versicherungsumfang
Cyber-Erpressung

Erstattet werden Honorare, Auslagen und Aufwendungen für technische und rechtliche Beratung und für technische Bemühungen, um die Kontrolle über die Daten zurückzugewinnen.

Lösegeldforderungen sind nicht versichert.

Typisch für eine Cyber-Erpressung ist, dass durch einen Cyberangriff der Zugang zu sämtlichen Daten gesperrt oder diese verschlüsselt werden. Das Wichtigste ist in einem solchen Fall, dass Sie schnellstmöglich die Kontrolle über die Daten zurückgewinnen.

Benachrichtigungskosten

Erstattet werden die Kosten für die Prüfung (Einsatz von Datenschutz-Anwälten) und Erfüllung der gesetzlichen/behördlichen Informationspflichten.

Beispiel: Werden durch einen unberechtigten Zugriff Daten Ihrer Kunden gestohlen, können Sie verpflichtet sein, Ihre Kunden über den Vorfall zu informieren.

Rechtswidrige elektronische Kommunikation

Werden elektronische Medieninhalte veröffentlicht, sind auch Haftpflichtansprüche versichert wegen

  • Persönlichkeitsrechts- und Namensrechtsverletzungen
  • Urheber- und Markenrechtsverletzungen

und daraus resultierende Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.

bis 25.000 EUR
Wiederherstellung von Daten

Erstattet werden

  • die Aufwendungen zur Wiederherstellung der von der Informationssicherheitsverletzung betroffenen Daten sowie
  • für die Entfernung der Schadsoftware.

Beratungsrechtsschutz

umfasst die telefonische anwaltliche Rechtsberatung des Versicherungsnehmers

 
Summen
Service und Kosten, Haftpflicht-Schutz, Wiederherstellung von Daten, Betriebsunterbrechung/Ertragsausfall

Für Leistungen aus den Bereichen

  • Service und Kosten
  • Haftpflicht-Schutz
  • Wiederherstellung von Daten
  • Betriebsunterbrechung/Ertragsausfall

kann eine Versicherungssumme zwischen 25.000 EUR und 500.000 EUR gewählt werden

Die gewählte Versicherungssumme gilt für jeden Baustein separat in voller Höhe.

500.000 EUR
250.000 EUR
100.000 EUR
50.000 EUR
25.000 EUR
Cyber-Straf-Rechtsschutz und -Beratungsrechtsschutz
100.000 EUR

Leistungen der gewerblichen Cyberrisiko-Versicherung

Versicherungsschutz besteht, wenn

  • durch eine Informationssicherheitsverletzung
  • elektronische Daten (inkl. Software und Programme) oder informationsverarbeitende Systeme des Versicherungsnehmers, die er zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit nutzt
  • in ihrer Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit beeinträchtigt werden.

Das gilt auch, wenn sich der Versicherungsnehmer eines externen Dienstleisters bedient (z. B. Cloud-Dienstleister, externe Rechenzentren, Outsourcing-Provider). Mitversichert sind somit auch Schäden, die als Folge eines Ausfalls, einer Unterbrechung oder Störung der Dienstleistung entstehen.

Versichert ist eine Informationssicherheitsverletzung dann, wenn sie ausgelöst wird durch:

  • Angriffe auf elektronische Daten oder informationsverarbeitende Systeme
  • unberechtigte Zugriffe auf elektronische Daten
  • Eingriffe in informationsverarbeitende Systeme
  • eine Handlung oder Unterlassung, die zu einer Verletzung von datenschutzrechtlichen Vorschriften durch den Versicherungsnehmer führt
  • Schadprogramme, die auf elektronische Daten oder informationsverarbeitende Systeme des Versicherungsnehmers wirken.

 
Versicherungsumfang
Forensik/Schadenfeststellung

Erstattet werden die Kosten für externe Sachverständige zur Ermittlung der Ursache und zur Feststellung des Schadens.

Wird festgestellt, dass kein Versicherungsfall vorliegt, werden diese Kosten für einen Sachverständigen für bis zu 24 Arbeitsstunden erstattet, max. 10.000 EUR.

Benachrichtigungskosten

Erstattet werden die Kosten für die Prüfung (Einsatz von Datenschutz-Anwälten) und Erfüllung der gesetzlichen/behördlichen Informationspflichten.

Beispiel: Werden durch einen unberechtigten Zugriff Daten Ihrer Kunden gestohlen, können Sie verpflichtet sein, Ihre Kunden über den Vorfall zu informieren.

Krisenkommunikations- und PR-Berater

Ersetzt werden die Kosten für Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung Ihrer öffentlichen Reputation. Dazu gehören auch die Kosten für Krisenkommunikations-Berater und PR-Berater.

Cyber-Erpressung

Erstattet werden Honorare, Auslagen und Aufwendungen für technische und rechtliche Beratung und für technische Bemühungen, um die Kontrolle über die Daten zurückzugewinnen.

Lösegeldforderungen sind nicht versichert.

Typisch für eine Cyber-Erpressung ist, dass durch einen Cyberangriff der Zugang zu sämtlichen Daten gesperrt oder diese verschlüsselt werden. Das Wichtigste ist in einem solchen Fall, dass Sie schnellstmöglich die Kontrolle über die Daten zurückgewinnen.

Abwendung eines drohenden Schadens

Droht unmittelbar ein Schaden (z. B. wenn auf Grund festgestellter Tatsachen oder einer glaubhaften Androhung von einer Informationssicherheitsverletzung auszugehen ist) sind die Kosten zur Schadenabwendung bis 10.000 EUR gedeckt.

bis 10.000 EUR

 
Versicherungsumfang
Schadenersatzansprüche aus Vermögensschäden

Versichert sind Schadenersatzansprüche Dritter auf Grund gesetzlicher, privatrechtlicher Haftpflichtbestimmungen (z. B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) aus einer versicherten Informationssicherheitsverletzung, die einen Vermögensschaden zur Folge hat.

Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Informationssicherheitsverletzung bei einem mitversicherten Unternehmen oder beim Anspruchsteller eingetreten ist.

Rechtwidrige elektronische Kommunikation

Werden elektronische Medieninhalte veröffentlicht, sind auch Haftpflichtansprüche versichert wegen

  • Persönlichkeitsrechts- und Namensrechtsverletzungen
  • Urheber- und Markenrechtsverletzungen

und daraus resultierende Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.

bis 25.000 EUR
E-Payment

Versichert sind Forderungen von E-Payment Service Providern auf Zahlung von Vertragsstrafen wegen Verletzung eines Payment Card Industry (PCI) Datensicherheitsstandards.

bis 25.000 EUR

 
Versicherungsumfang
Erstattet werden

  • die Aufwendungen zur Wiederherstellung der von der Informationssicherheitsverletzung betroffenen Daten sowie
  • für die Entfernung der Schadsoftware.

 
Versicherungsumfang
Versichert ist der Ertragsausfall, wenn der Betrieb auf Grund einer versicherten
Informationssicherheitsverletzung unterbrochen oder beeinträchtigt wird.

Der Ertragsausfall besteht aus

  • den fortlaufenden Kosten und
  • dem Betriebsgewinn
die wegen der Betriebsunterbrechung/-beeinträchtigung bis zu ihrer Beendigung
nicht erwirtschaftet werden konnten.
max. 24 Monate

 
Versicherungsumfang
Cyber-Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
max. 100.000 EUR
Beratungsrechtsschutz
Voraussetzung für eine Rechtsschutz-Leistung ist ein versicherter Schadensfall, der eine Leistung aus dem Bereich

  • Haftpflicht-Schutz
  • Wiederherstellung von Daten
  • Betriebsunterbrechung/Ertragsausfall
zur Folge hat.
 
Versicherungsumfang
Innovationsklausel

Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Vertragsbestandteil.

Barmenia-Garantie

Garantie über die Einhaltung der Leistungsstandards der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen.

Bitte beachten!

Die Gewerbe-Cyberrisiko-Versicherung kann nur als Ergänzung zu einer Barmenia-Gewerbe-Sach- oder Haftpflichtversicherung vereinbart werden.

Sie haben bereits bei der Barmenia eine Gewerbe-Versicherung? Dann wenden Sie sich gerne an Ihren Berater oder gehen Sie über Informationen anfordern.

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