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Versicherungsumfang | |
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Cyber-Erpressung
Erstattet werden Honorare, Auslagen und Aufwendungen für technische und rechtliche Beratung und für technische Bemühungen, um die Kontrolle über die Daten zurückzugewinnen. Lösegeldforderungen sind nicht versichert. Typisch für eine Cyber-Erpressung ist, dass durch einen Cyberangriff der Zugang zu sämtlichen Daten gesperrt oder diese verschlüsselt werden. Das Wichtigste ist in einem solchen Fall, dass Sie schnellstmöglich die Kontrolle über die Daten zurückgewinnen. | |
Benachrichtigungskosten
Erstattet werden die Kosten für die Prüfung (Einsatz von Datenschutz-Anwälten) und Erfüllung der gesetzlichen/behördlichen Informationspflichten. Beispiel: Werden durch einen unberechtigten Zugriff Daten Ihrer Kunden gestohlen, können Sie verpflichtet sein, Ihre Kunden über den Vorfall zu informieren. | |
Rechtswidrige elektronische Kommunikation
Werden elektronische Medieninhalte veröffentlicht, sind auch Haftpflichtansprüche versichert wegen
und daraus resultierende Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. | bis 25.000 EUR |
Wiederherstellung von Daten
Erstattet werden
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Beratungsrechtsschutz
umfasst die telefonische anwaltliche Rechtsberatung des Versicherungsnehmers |
Summen | |
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Service und Kosten, Haftpflicht-Schutz, Wiederherstellung von Daten, Betriebsunterbrechung/Ertragsausfall
Für Leistungen aus den Bereichen
kann eine Versicherungssumme zwischen 25.000 EUR und 500.000 EUR gewählt werden Die gewählte Versicherungssumme gilt für jeden Baustein separat in voller Höhe. | 500.000 EUR 250.000 EUR 100.000 EUR 50.000 EUR 25.000 EUR |
Cyber-Straf-Rechtsschutz und -Beratungsrechtsschutz | 100.000 EUR |
Versicherungsschutz besteht, wenn
Das gilt auch, wenn sich der Versicherungsnehmer eines externen Dienstleisters bedient (z. B. Cloud-Dienstleister, externe Rechenzentren, Outsourcing-Provider). Mitversichert sind somit auch Schäden, die als Folge eines Ausfalls, einer Unterbrechung oder Störung der Dienstleistung entstehen.
Versichert ist eine Informationssicherheitsverletzung dann, wenn sie ausgelöst wird durch:
Versicherungsumfang | |
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Forensik/Schadenfeststellung
Erstattet werden die Kosten für externe Sachverständige zur Ermittlung der Ursache und zur Feststellung des Schadens. Wird festgestellt, dass kein Versicherungsfall vorliegt, werden diese Kosten für einen Sachverständigen für bis zu 24 Arbeitsstunden erstattet, max. 10.000 EUR. | |
Benachrichtigungskosten
Erstattet werden die Kosten für die Prüfung (Einsatz von Datenschutz-Anwälten) und Erfüllung der gesetzlichen/behördlichen Informationspflichten. Beispiel: Werden durch einen unberechtigten Zugriff Daten Ihrer Kunden gestohlen, können Sie verpflichtet sein, Ihre Kunden über den Vorfall zu informieren. | |
Krisenkommunikations- und PR-Berater
Ersetzt werden die Kosten für Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung Ihrer öffentlichen Reputation. Dazu gehören auch die Kosten für Krisenkommunikations-Berater und PR-Berater. | |
Cyber-Erpressung
Erstattet werden Honorare, Auslagen und Aufwendungen für technische und rechtliche Beratung und für technische Bemühungen, um die Kontrolle über die Daten zurückzugewinnen. Lösegeldforderungen sind nicht versichert. Typisch für eine Cyber-Erpressung ist, dass durch einen Cyberangriff der Zugang zu sämtlichen Daten gesperrt oder diese verschlüsselt werden. Das Wichtigste ist in einem solchen Fall, dass Sie schnellstmöglich die Kontrolle über die Daten zurückgewinnen. | |
Abwendung eines drohenden Schadens
Droht unmittelbar ein Schaden (z. B. wenn auf Grund festgestellter Tatsachen oder einer glaubhaften Androhung von einer Informationssicherheitsverletzung auszugehen ist) sind die Kosten zur Schadenabwendung bis 10.000 EUR gedeckt. | bis 10.000 EUR |
Versicherungsumfang | |
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Schadenersatzansprüche aus Vermögensschäden
Versichert sind Schadenersatzansprüche Dritter auf Grund gesetzlicher, privatrechtlicher Haftpflichtbestimmungen (z. B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) aus einer versicherten Informationssicherheitsverletzung, die einen Vermögensschaden zur Folge hat. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Informationssicherheitsverletzung bei einem mitversicherten Unternehmen oder beim Anspruchsteller eingetreten ist. | |
Rechtwidrige elektronische Kommunikation
Werden elektronische Medieninhalte veröffentlicht, sind auch Haftpflichtansprüche versichert wegen
und daraus resultierende Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. | bis 25.000 EUR |
E-Payment
Versichert sind Forderungen von E-Payment Service Providern auf Zahlung von Vertragsstrafen wegen Verletzung eines Payment Card Industry (PCI) Datensicherheitsstandards. | bis 25.000 EUR |
Versicherungsumfang | |
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Erstattet werden
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Versicherungsumfang | |
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Versichert ist der Ertragsausfall, wenn der Betrieb auf Grund einer versicherten Informationssicherheitsverletzung unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Der Ertragsausfall besteht aus
nicht erwirtschaftet werden konnten. | max. 24 Monate |
Versicherungsumfang | |
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Cyber-Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz | max. 100.000 EUR |
Beratungsrechtsschutz | |
Voraussetzung für eine Rechtsschutz-Leistung ist ein versicherter Schadensfall, der eine Leistung aus dem Bereich
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Versicherungsumfang | |
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Innovationsklausel
Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Vertragsbestandteil. | |
Barmenia-Garantie
Garantie über die Einhaltung der Leistungsstandards der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen. |
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: